Glasfaser im Mehrfamilienhaus – Wie ist das rechtlich geregelt?
Wir hören immer wieder die Frage: „Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Das könnte doch Probleme geben, wenn mein Vermieter oder einer der Eigentümer gegen den Anschluss ist?“ Unsere Antwort auf dieser Frage ist eindeutig:
Wenn Sie ein gutes Verhältnis haben, sollten Sie mit Ihren Nachbarn bzw. dem oder den Eigentümern reden. Im Normalfall sollte die Aufwertung der Immobilie durch einen Glasfaseranschluss ein Anreiz für alle Beteiligten sein. Deswegen gehen wir davon aus, dass in den meisten Fällen der Ausbau auf Zustimmung stößt. Und wenn es zu Diskussionen kommt, ist das Recht unserem Verständnis nach auf Ihrer Seite.
Telekom kontaktiert Eigentümer oder Verwalter (Opt-out-Verfahren)
Für den geplanten Ausbau im Ramtel und in Warmbronn wählt die Telekom den folgenden Weg: Die Eigentümer der vermieteten Objekte werden kontaktiert. Außerdem werden die Hausverwalter angeschrieben. Diese müssten aktiv widersprechen, wenn sie den Ausbau nicht befürworten. Widersprechen diese nicht, stimmen sie automatisch zu (Anmerkung: Das ist das so genannte Opt-out-Verfahren. Hierbei handelt es sich um eine Widerspruchslösung, eine explizite Zustimmung ist nicht gefordert). Damit will sich die Telekom Rechtssicherheit verschaffen und geht damit sogar weiter als es das Gesetz verlangt. Denn eigentlich ist in den meisten Fällen der Ausbau durch die Miteigentümer zu dulden, eine Zustimmung ist in der Regel nicht erforderlich.
Was passiert, wenn es im Mehrfamilienhaus Stimmen gegen den Ausbau gibt?
Wir empfehlen in diesem Fall natürlich den Dialog mit den beteiligten Parteien. Gerne können sich auch die Eigentümer oder Verwalter an die Telekom oder auch an uns wenden. Wir erklären gerne warum der Anschluss eine gute Sache ist und versuchen auch Skeptiker von den Vorteilen zu überzeugen. Die Kernargumente für Eigentümer, die keinen eigenen Anschluss wollen, liegen dennoch auf der Hand:
- Wertsteigerung der Immobilie um im Schnitt 3% ohne oder nur mit geringen Kosten.
- Aufwertung der Immobilie, um auch in Zukunft attraktiv für Käufer und Mieter zu sein.
- Nach dem Aktionszeitraum kostet der Glasfaseranschluss aktuell mindestens 800 Euro. Entscheidet man sich jetzt, spart man Geld.
Auch für Eigentümer, die aktuell keinen Bedarf sehen, lohnt sich der Glasfaseranschluss. Es reicht, wenn mindestens eine Partei im Haus einen Vorvertrag abschließt. Für die anderen Parteien entstehen keine Kosten und keine Nachteile, sie profitieren aber komplett von Wertsteigerung und Aufwertung der Immobilie.
Wir sehen die rechtliche Lage wie folgt
Rechtlich einschlägig sind unserem Verständnis nach unter anderem die Regelungen zum Wegerecht der Telekommunikationsanbieter, die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgehalten sind. Für Mehrfamilienhäuser sind die Regelungen des § 77 k von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sind die grundsätzlichen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) einschlägig, welches durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) den aktuellen Entwicklungen angepasst wurde.
Regelungen nach dem Telekommunikationsgesetz
Vereinfacht gesagt hat der Telekommunikationsanbieter das Recht den Teilnehmer (Mieter bzw. Wohnungseigentümer – der seine Wohnung selbst bewohnt – und einen Internetvertrag mit dem Anbieter geschlossen hat) an das Glasfasernetz anzuschließen und den Anschluss aufzuwerten, d.h. es dürfen neue Leitungen/Leerrohre gelegt werden). Dritte haben den Eingriff zu dulden, d.h. es ist rechtlich betrachtet keine Zustimmung durch (Mit-)Eigentümer im Hause, den Wohnungseigentümer oder die Hausverwaltung notwendig.
Das Recht wird jedoch dahingehend eingeschränkt, dass bestehende Infrastruktur (d.h. Leitungen und Leitungswege) genutzt werden müssen, wenn die Leistungserbringung ohne spürbare Qualitätseinbußen möglich ist. In diesem Aspekt ist nach herrschender Meinung entscheidend, ob die vertraglich vereinbarten Up- und Downloadgeschwindigkeiten über diese Leitungswege erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, darf neue Infrastruktur (d.h. neue Leitungen) gelegt werden. Die Eingriffe müssen jedoch so gering wie möglich sein.
Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bzw. Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
Einzelne Wohnungseigentümer können künftig verlangen, dass Maßnahmen von den Miteigentümern zu gestatten sind. Dazu gehört der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektro-Autos, ebenso Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller. Die Kosten trägt dann der jeweilige Eigentümer.
Jeder Eigentümer hat zukünftig also das Recht auf einen Glasfaseranschluss. Miteigentümer können die Baumaßnahme nicht mehr verhindern!
Ergänzender Hinweis: Mieter haben nach dem WEMoG Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug (auf Kosten des Mieters) gestattet wird. Dies trifft jetzt auch auf den barrierefreien Umbau und Einbruchschutz zu. Auf einen Glasfaseranschluss haben allerdings nach dem Gesetz nur Eigentümer einen Anspruch. Allen Mietern empfehlen wir: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Er wird die Maßnahme in der Regel dulden, da seine Immobilie verbessert wird.
Fazit
Das bedeutet, das Verlegen des Glasfaserkabels im Mehrfamilienhaus ist kein Grund, der das Ausbauprojekt behindern darf. Nach unseren Informationen wird die Telekom jedoch immer Kontakt mit Wohnungseigentümern und Verwaltern aufnehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Sie müssen unserem Verständnis nach – rein rechtlich betrachtet – als Wohnungseigentümer oder Mieter also in den meisten Fällen niemanden um Zustimmung bitten, wenn Sie die Glasfaser zu sich in die Wohnung legen lassen wollen. Schon vor dem WEMoG wurde Eigentümern und Hausverwaltern explizit empfohlen, den Ausbau zu dulden und Maßnahmen nicht zu widersprechen, da die Rechtslage eindeutig ist.
Miteinander ist immer einfacher als gegeneinander. Sprechen Sie also mit der Hausverwaltung, ihrem Vermieter und den Nachbarn im Haus und überzeugen Sie alle Beteiligten von den Vorteilen der Glasfaser. Wenn alle mitmachen haben auch alle etwas davon!
Weiterführende Links
- TKG § 77k Netzinfrastruktur von Gebäuden
- Was der Ausbau des Glasfasernetzes für Eigentümer bedeutet
- Gebäudeanschluss und Wohnungsstich nach dem DigiNetz-Gesetz
- Der Breitbandausbau in Bestandsgebäuden durch das DigiNetz-Gesetz
- DigiNetzG: Neuregelung zum Breitbandausbau
- DWEG-Reform ist unter Dach und Fach
- Fragen und Antworten zum neuen Wohnungseigentumsrecht
- Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)
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